Bereit für den EU Cyber Resilience Act?
Mit Mitshbishi Electric am richtigen Weg!
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Ziel ist, Cybersecurity von Beginn an („Security by Design“) in Hardware und Software zu verankern und Sicherheitslücken über den gesamten Produktlebenszyklus professionell zu behandeln. Die Verordnung gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Hintergrund dafür ist klar: Produktionssysteme, Fertigungsanlagen und IT-gestützte Steuerungen werden immer vernetzter. Sobald Maschinen, Steuerungen oder Komponenten online im Austausch mit anderen Systemen stehen, besteht ein potenzielles Risiko für Cyberangriffe. Während bisher viele Sicherheitsmaßnahmen freiwillig waren, schafft die neue Verordnung eine europaweite Verbindlichkeit. Das sorgt dafür, dass Cybersecurity nicht nur empfohlen wird, sondern verpflichtender Bestandteil jedes digitalen Produkts ist.
Für Betreiber von Automatisierungstechnik bedeutet das: Neue Anforderungen, aber auch klare Chancen, Anlagen langfristig abzusichern.

Was ist der Cyber Resilience Act (CRA)
- Erste EU-Verordnung für Mindeststandards in der Cybersicherheit
- Gilt für alle vernetzten Produkte auf dem EU-Markt (Hardware und Software)
- Einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten
- Umsetzung erfolgt schrittweise
Ziel: Unternehmen müssen nachweisen, dass Produkte sicher konzipiert wurden, bedrohungsorientiert getestet werden und dokumentierte Prozesse zur Schwachstellenbehandlung bestehen. Dadurch entsteht eine hohe Cyber Resilience, die Unternehmen besser gegen Angriffe, Ausfälle und Manipulationen schützt. Dies sorgt für eine Stärkung der Cyber Security in der EU.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich des CRA
Der Cyber Resilience Act basiert auf der Verordnung (EU) 2024/2847. Er betrifft Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Funktionen – vom eingebetteten System über vernetzte Geräte bis hin zu Softwareprodukten und Firmware. Damit betrifft die Verordnung nahezu alle Unternehmen, die digitale Produkte in der EU bereitstellen – vom industriellen Automatisierungshersteller bis zum Lieferanten von Cloud-Services.
Besonders wichtig ist dabei Transparenz: Die Verordnung fordert nachvollziehbare Dokumentation, sichere Software-Lieferketten und klar definierte Meldeprozesse.
Durch diese Standards steigt nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Planbarkeit für Betreiber.
Anwendungszeitraum & Übergangsfristen
Die Verordnung ist seit 11. Dezember 2024 in Kraft. Die Anwendungspflicht beginnt nach der Übergangsfrist, sodass Hersteller genügend Zeit erhalten, ihre Produkte, Entwicklungsprozesse und Dokumentation anzupassen.
- 20. November 2024: Veröffentlichung des Gesetzestextes im Amtsblatt der EU; die endgültige Fassung des CRA erscheint im Europäischen Amtsblatt und wird damit offiziell publiziert.
- 11. Dezember 2024: Inkrafttreten des Cyber Resilience Acts; der Cyber Resilience Act tritt offiziell in Kraft. Ab diesem Datum beginnen die vorgesehenen Übergangsfristen.
- 11. September 2026: Verpflichtende Meldung von Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen; Unternehmen müssen ab sofort festgestellte Schwachstellen sowie sicherheitsrelevante Vorfälle entsprechend den CRA-Regelungen melden.
- 11. Dezember 2027: Pflicht zur vollständigen Einhaltung des CRA für neue Produkte; ab diesem Stichtag müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte sämtliche Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen.
Für Hersteller bedeutet das:
Schon jetzt sollten Entwicklungs-, Validierungs- und Security-Prozesse angepasst werden. Auch Betreiber profitieren – denn Produkte, die gemäß Cyber Resilience Act entwickelt wurden, erhalten über viele Jahre Sicherheitsupdates, Patch-Management und dokumentierte Nachweise. Damit steigt die gesamte Cyber Resilience in Produktionsumgebungen.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Die Verordnung geht bewusst weit:
Nicht nur Hochsicherheitsprodukte oder hochkritische Systeme, sondern nahezu alle digitalen Geräte unterliegen den Regeln. Selbst Anwendungen, die lokal auf einem PC laufen, fallen unter die CRA-Anforderungen, wenn sie Funktionen bereitstellen, die Daten verarbeiten, Schnittstellen nutzen oder vernetzt werden können. Der CRA gilt für nahezu alle Produkte mit digitalen Elementen, beispielsweise:
- Hardware mit eingebetteter Software,
- vernetzte Geräte (z. B. IoT-Hardware),
- reine Softwareprodukte,
- cloudbasierte oder lokal ausgeführte Anwendungen.
Entscheidend ist: Sobald ein Produkt digitale Funktionen besitzt und auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, gelten die CRA-Regelungen und damit Anforderungen an Sicherheit, Updates und den Umgang mit Schwachstellen.

Was sich für Sie als Kunde ändert – und wie Mitsubishi Electric darauf reagiert




* Hier finden Sie die European Union Vulnerability Database (EUVD), in der Schwachstellen für die EU zentral gemeldet und dokumentiert werden.

CRA-Kompatibilität der Mitsubishi Electric Produkte – Transparenz für Ihre Planung
Der EU Cyber Resilience Act legt verbindliche Sicherheitsstandards für industrielle Produkte fest. Mitsubishi Electric bereitet sich aktiv darauf vor, möglichst viele Automatisierungsprodukte CRA-kompatibel zu machen.
Produktpalette im CRA-Check: Welche Produkte künftig vollständig konform sind
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) legt verbindliche Sicherheitsstandards für industrielle Produkte fest. Mitsubishi Electric bereitet sich aktiv darauf vor, einen Großteil seines Produktportfolios gemäß IEC 62443‑4‑2 zu zertifizieren.
Mitsubishi Electric Produkte, die nicht CRA-konform sein werden
Nicht alle bestehenden Produktserien werden vollständig CRA-konform sein. Ein Grund dafür sind technische Einschränkungen – insbesondere Hardware- und Designlimitierungen älterer Generationen. Diese lassen sich nicht immer auf die neuen Sicherheitsanforderungen anpassen. Für diese Serien bieten wir klare Migrationspfade und langfristige Unterstützung an, damit Sie Ihre Anlagen rechtzeitig und planbar modernisieren können.
Hier entstehen keine Nachteile für Betreiber. Ersatzteile bleiben verfügbar und Serviceprozesse laufen weiter. Zusätzlich werden Lösungen angeboten, um Systeme schrittweise zu aktualisieren und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Cyber Resilience Act zwingt den Markt nicht zum abrupten Austausch, sondern schafft einen langfristigen und planbaren Übergang.
Warum der CRA für Hersteller & Lieferanten relevant ist
Cyberangriffe auf Industrieunternehmen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele Attacken richten sich nicht gegen das Netzwerk selbst, sondern gegen Software, Firmware oder andere Komponenten der Lieferkette.
Genau deshalb setzt die EU-Regelung zur Cybersicherheit klare Richtlinien, die Lieferanten und Hersteller einhalten müssen.
Der Cyber Resilience Act beeinflusst nicht nur die technische Produktgestaltung, sondern auch Marktposition, Haftungsrisiken und die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette.
Unternehmen, die früh handeln, sichern sich Vorteile gegenüber Wettbewerbern und reduzieren zukünftige Kosten.
Markt- und Wettbewerbsimplikationen
Mit dem CRA wird Cybersecurity zu einem verbindlichen Qualitätskriterium für Produkte mit digitalen Elementen.
Durch die verpflichtenden Security-Standards wird der Markt transparenter. Unternehmen, die früh investieren, schaffen Vertrauen und erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit. Betreiber bevorzugen Produkte, die nachweislich sicher sind und aktive Cybersecurity Mechanismen enthalten.
Das bedeutet für Hersteller und Lieferanten:
- Produkte ohne CRA-Konformität können ihren Marktzugang verlieren oder verspätet zertifiziert werden.
- Kunden bevorzugen Produkte mit nachweisbarer Sicherheit und klarer Dokumentation.
- Unternehmen, die früh in sichere Entwicklungs- und Updateprozesse investieren, erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit und reduzieren Time-to-Market-Risiken.
Risiko-, Haftungs- und Lieferkettenaspekte
Die Lieferkette ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Produktion. Software-Bibliotheken, Open-Source-Pakete oder externe Module können Schwachstellen enthalten. Mit dem Cyber Resilience Act müssen Hersteller dokumentieren, welche Komponenten eingesetzt werden und wie sie geschützt sind. Diese Vorgaben erhöhen die Cyber-Resilienz der gesamten industriellen Wertschöpfungskette.
Der CRA verlangt deshalb:
- klare Zuständigkeiten und Meldewege bei Schwachstellen,
- sichere Updates,
- technische Dokumentation und Transparenz über verwendete Komponenten.
Hersteller und Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren:
- Sicherheitsvorfälle,
- Rückruf- oder Nachbesserungskosten,
- Reputationsverluste,
- sowie haftungsrechtliche Konsequenzen.
Kontaktieren Sie mich…
für weitere Informationen zu diesem Thema

Martin Schich
Geschäftsführer
02252/85552 320
martin.schich@geva.at




